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Achtung, derzeit wird über eine erhebliche Reduzierung der Vergütung diskutiert. Stichtag soll 1.6.10 sein. (Reduzierung 16%) Beispiel: 2009 Praktisch sieht das wie folgt aus: (Aufdach und Indachanlagen bis 30 kWp) Lösung A) Volleinspeisung Vergütung beträgt für Anlagen die ab 1.1.09 in Betrieb gegangen sind 0,4301 Euro, konstant über die gesamte Laufzeit. Lösung B) Für den gesamt eingespeisten Strom erhält man 0,25 Euro und für den Überschuss 0,18 Euro, zusätzlich kann man den Strom im Überschussverfahren selbst verbrauchen. Das heißt, man spart den örtlichen Strompreis. (Fazit: Wenn der Strompreis über 0,18 Cent liegt, lohnt die Lösung B und je höher der Strompreis steigt um so mehr lohnt die Lösung B) Hinweis: Die steuerliche Klärung steht allerdings noch aus... Seit 1.1.09 ist wieder die degressive Abschreibung möglich...
Allgemeines zu den Fördermöglichkeiten! (Alles ohne Gewähr!) Wie werden Solaranlagen gebaut? DVD Film Ein großer Erfolg für die Solarbranche, Umweltausschuss beschließt Solarstrom-Gesetz (EEG)
Wegfallen wird im Übrigen der 1000 MW-Deckel, der bis dato Gesetzesbestandteil war und den Ausbau der Photovoltaik auf maximal 1000 MW beschränkte. §12 EEG Abs. 6 erklärt die Mischkalkulation der Abrechnung für Erweiterungen... Mehr zu Förderungen
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